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Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt.  Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eng auszulegen. Demnach fallen beispielsweise Tätigkeiten an Steuerständen, in Leitwarten, an CNC-Maschinen oder die regelmäßige Programmierung von Maschinen mittels tragbarer Bildschirmgeräte, bei denen Beschäftigte auch vorbereitend und optimierend arbeiten, nicht unter die Ausnahme nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 ArbStättV ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731