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Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?

als 3,6 bar dürfen Beschäftigte nicht arbeiten. Bei Überschreitung von Bestimmungen in der DruckLV kann ein Ausnahmeantrag an die zuständige Behörde gestellt werden. (u. a. §§ 6 und 9 DruckLV)Wichtig:Arbeiten in Druckluft sind vom Arbeitgeber spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 3 DruckLV) ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 43884

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887