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Rechercheergebnisse

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Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Der Arbeitgeber hat gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann sowie die erforderlichen Schutzmaßnahme ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270

Gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz auch im Nebenjob?

Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht n ...

Stand: 15.10.2018

Dialog: 42482

Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

1) erfolgen. Diese hat vor Aufnahme und bei Veränderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien zu erfolgen. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich wiederholt werden (siehe z.B. § 12 Absatz 1 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1)." (Abschnitt 5.1 AfMu-Regel (MuSchG) 10.1.01 - Gefährdungsbeurteilung) ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102