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Wie weit ist die Implementierung von GHS in Asien, insbesondere in China, Japan und Korea?

KomNet Dialog 8103

Stand: 03.05.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Seit dem 20. Januar 2009 ist die EG CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 (GHS) in Kraft getreten. Wie weit ist die Implementierung von GHS in Asien, insbesondere in China, Japan und Korea? Muss in diesen Ländern schon nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden? Wo gibt es Informationen zur weltweiten Implementierung von GHS?

Antwort:

Der Stand der Umsetzung von GHS ist weltweit unterschiedlich. Während die Umsetzung im Bereich des Transports gefährlicher Güter bereits sehr weit vorangeschritten ist (Umsetzung durch internationale Übereinkommen zum Transport gefährlicher Güter), ist die Umsetzung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beim Umgang noch nicht sehr weit fortgeschritten. Eine Übersicht zum Fortschritt der Umsetzung in den einzelnen Ländern finden Sie bei der United Nations Economic Commission for Europe.

Durch den modularen Ansatz bei der Implementierung des GHS in nationales Recht (es müssen nicht alle Module übernommen werden; aber die Module, die übernommen werden, müssen 1:1 übertragen werden) und der Möglichkeit nationalstaatliche Regelungen zu übernehmen (sog. left-overs), gibt es auch weiterhin Unterschiede bei der Einstufung und Kennzeichnung, so dass die in den einzelnen Ländern jeweils gültigen nationalen Regelungen berücksichtigen müssen.