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Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Qualitätssicherung bei humanmedizinischen Röntgendiagnostikgeräten erforderlich?

KomNet Dialog 729

Stand: 03.06.2016

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Qualitätssicherung bei humanmedizinischen Röntgendiagnostikgeräten erforderlich ?

Antwort:

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen sogenannte Abnahme- und Konstanzprüfungen. Die Abnahmeprüfung wird vor der Inbetriebnahme und nach jeder die Bildqualität beeinflussenden Betriebsänderung vom Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung durchgeführt. Mit der Abnahmeprüfung soll eine ausreichende Bildqualität bei möglichst niedriger Strahlendosis sichergestellt werden. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfung liefern zugleich die Referenzwerte für die Konstanzprüfungen.Die in regelmäßigen Prüfintervallen vom Betreiber oder einer von ihm beauftragten Person durchzuführenden Konstanzprüfungen zeigen, ob sich im laufenden Betrieb Verschlechterungen gegenüber dem bei der Abnahmeprüfung festgehaltenen Sollzustand ergeben. Die Durchführung dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen wird in den entsprechenden technischen Normen detailliert geregelt.