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Wie sieht es aus mit der Präparation von Therapiespritzen?

KomNet Dialog 6540

Stand: 15.01.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Wie sieht es mit der Präparation von Therapiespritzen aus, wie z.B. für die RSO Y90 oder Quadramet-Sm153, wenn die MTAs zwar natürlich ein Personendosimeter tragen, aber kein Fingerring-Dosimeter und der Betastrahler Y90 auch nicht in der Isotopenliste der Dosimetrie-Kontrollen vom Lafa Berlin aufgeführt ist?

Antwort:

Bei der Durchführung einer Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen, wie der Anwendung der Radiosynoviorthese mit z. B. Y-90, dürfen die Tätigkeiten, die unter den Bereich technische Durchführung fallen (s. § 5 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz i. V. m. § 145 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung ) von z. B. einer fachkundigen MTA vorgenommen werden.

Bei der Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen, insbesondere der Therapie mit Beta-Strahlern wie Y-90, Re-186, Er-169 usw. sind jedoch besondere Strahlenschutzmaßnahmen zu beachten. So sind beim Aufziehen der Spritzen und bei der Applikation Spritzenabschirmungen zu verwenden, die aus einem Material bestehen müssen, das die Betastrahlung vollständig abschirmt und in dem möglichst wenig Bremsstrahlung erzeugt wird. Die Dosisleistung an der Oberfläche einer nicht abgeschirmten Spritze ist enorm hoch. Die Handhabung von nicht abgeschirmten Spritzen kann auf Dauer zu akuten Strahlenschäden an den Händen führen. Aber auch bei der Verwendung von Spritzenabschirmungen können die Dosen an den Händen noch beachtlich sein. Daher sind zusätzlich zum amtlichen Personendosimeter Teilkörperdosimeter an den Händen zu tragen. Die Teilkörperdosimeter müssen geeignet sein auch Dosen durch Betastrahlung zu messen. Sie sind so zu tragen, dass die Betadosen auch gemessen werden können.