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KomNet-Wissensdatenbank

Ist eine T30-Brandschutztür für einen Rechnerraum ausreichend?

KomNet Dialog 6440

Stand: 11.09.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Baulicher Brandschutz, Rettungseinrichtungen

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Frage:

Unser Rechnerraum ist mit Brandschutztüren der Klasse T30 gesichert. Ist diese Sicherung nach den geltenden Vorschriften ausreichend?

Antwort:

Anforderungen und Empfehlungen, die in einem Rechner- oder Serverraum zu stellen sind, finden Sie in den IT-Grundschutz-Katalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Dort wird unter Kapitel M1.6, M1.10 und M1.47 u.a. ausgeführt:

"Die bestehenden Brandschutzvorschriften ( z. B. nach der Norm DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) und die Auflagen der Bauaufsicht für Gebäude sind unbedingt einzuhalten. Die örtliche Feuerwehr sollte bei der Brandschutzplanung hinzugezogen werden.

Für Räume, in denen wichtige IT-Geräte und Datenträger (Server, Datensicherungen, etc.) untergebracht sind, sollten zudem die Regelungen der Norm EN 1047 Teil 2 beachtet werden."

"Sicherheitstüren und -fenster sind in Normen klassifiziert. Aus dem Schutzziel des zu sichernden Bereichs und dem Schutzbedarf der Institution lässt sich eine Auswahl der angemessenen Ausführung von Türen und Fenstern treffen:

  • In der Norm DIN EN 1627:2011-09 "Türen, Fenster, Vorhangfassaden, der Norm DIN EN 1627:2011-09 "Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung" sind die Bauelemente in Widerstandsklassen (RC, engl. Resistance Class) eingeordnet worden. Türen gemäß der Klassifizierungen RC1 bis RC4 bieten aufgrund ihrer Stabilität einen höheren Schutz gegen Einbruch ( z. B. bei Serverräumen, Räumen mit technische Infrastruktur sowie bei Keller- und Lieferanteneingängen). Die Widerstandsklassen RC5 und RC6 sind in der Regel nur bei sehr speziellen Erfordernissen angemessen und spielen daher bei IT-Grundschutzbetrachtungen keine Rolle
  • Als selbstschließende feuerhemmende und gegebenenfalls rauchdichte Tür ( z. B. FH-Tür T30, nach DIN 18082 "Feuerschutzabschlüsse") verzögern sie die Ausbreitung eines Brandes.
  • Sie schützen in der Ausführung als selbstschließende Rauchschutztür ( DIN 18095-1 "Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen") die Ausbreitung von Brandrauch. Brandrauch ist so feinkörnig, dass er problemlos durch Druckausgleichs- und Lüftungsöffnungen von Festplatten hindurch kommt. Für die geringen Flughöhen von Festplattenleseköpfen ist er aber immer noch viel zu groß und verursacht dort enorme Schäden.

Es können auch mehrere Schutzeigenschaften in einer Tür kombiniert werden, es gibt beispielsweise rauchdichte Brandschutztüren, die zudem Schutz gegen Einbruch bieten.  

Der Einsatz von Sicherheitstüren ist hinsichtlich der Brandschutzes über den von der Bauaufsicht und der Feuerwehr vorgeschriebenen Bereich hinaus (siehe M 1.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften) besonders bei schutzbedürftigen Räumen wie Serverraum, Beleg- oder Datenträgerarchiv sinnvoll."

"Für ein Rechenzentrum ist zu prüfen, inwieweit weitere interne Brandabschnitte geschaffen werden sollten. Sollte ein eigener Brandabschnitt für die Kerneinheiten (IT-Räume, Datenträgerarchiv) erforderlich sein, so müssen Wände, Türen und auch notwendige Wand- und Deckendurchbrüche den F90-Anforderungen genügen.

Neben der baurechtlich erforderlichen Berücksichtigung der Norm DIN 4102 sollte für Rechenzentren, Serverräume und Datenträgerarchive die Norm EN 1047-2, speziell unter dem Aspekt der maximalen relativen Luftfeuchte (Abschnitt 4.1, Tabelle 1) beachtet werden.

Wenn der Brandabschnitt des Rechenzentrums z. B. Büroeinheiten beherbergt, so sind innerhalb des Brandabschnitts F30-Wände und T30-Türen zwischen diesen Büros und dem RZ-Kernbereich hinreichend. Die Büros sind dann in die Brandmeldeanlage mit einzubeziehen."