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Wann muss in Unternehmen ein Inklusionsbeauftragter bestellt werden?

KomNet Dialog 5070

Stand: 09.01.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

Bei uns im Unternehmen wird zur Zeit darüber diskutiert, welche beauftragten Personen benannt sein müssen. Frage: Wann muss in Unternehmen ein Schwerbehindertenbeauftragter bestellt werden?

Antwort:

Mit Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum 1. Jan. 2018 wurde der Begriff des "Schwerbehindertenbeauftragten" durch den des "Inklusionsbeauftragten" ersetzt.


Das SGB IX führt hierzu in § 181 aus:

"Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden"


Informationen zum Inklusionsbeauftragten (Schwerbehindertenbeauftragter, Integrationsbeauftragter) werden z. B. auch von den Integrationsämtern sowie von der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. gegeben.


Für weitergehende Informationen zu der Thematik sollte eine entsprechende Frage direkt an eine Fachanwalt für Sozialrecht bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.


Hinweis:

Vom Beauftragten des Arbeitgebers ist die Schwerbehindertenvertretung zu unterscheiden (§ 177 SGB IX):

"(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt (...)." 


Informationen zur Schwerbehindertenvertretung bieten die Integrationsämter an.