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Wie muss der Arbeitsbereich auf Baustellen bei der Verwendung von Handlasern (Laserklasse 4) zum reinigen oder entfernen von Rostpartikeln gesichert werden?

KomNet Dialog 44251

Stand: 07.04.2026

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser

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Frage:

Wie muss der Arbeitsbereich auf Baustellen bei der Verwendung von Handlasern (Laserklasse 4) zum reinigen oder entfernen von Rostpartikeln gesichert werden? Reicht eine Absperrung mit entsprechendem Mindestabstand ähnlich wie bei Durchstrahlungsarbeiten aus oder ist eine Abschirmung / Sichtschutz mit Brandschutzplanen oder B1 Folien ähnlich wie bei Schweißarbeiten wegen der Strahlung erforderlich?

Antwort:

Arbeiten mit Lasern fallen unter die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV). Der § 5 Abs. 2 OStrV legt fest, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klasse 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftliche bestellen muss, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber

  1. bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3,
  2. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
  3. bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klasse 3R, 3B und 4

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt zusammen.


Da Laser der Klasse 4 der höchste Laserklasse entsprechen, ist der Laserstrahl immer gefährlich für das Auge und die Haut. Das gilt ebenfalls für den reflektierenden Strahl. Aufgrund dessen sollte man die Arbeiten möglichst Einhausen oder Abschirmen, sodass kein Strahl reflektiert wird und somit andere Gefährden kann. Die technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) konkretisiert die Verordnung und kann bei Laserstrahlung hilfreich sein. Für Laserstrahlung gibt es insgesamt vier technische Regeln:

  1. TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines
  2. TROS Laserstrahlung Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
  3. TROS Laserstrahlung Teil 2 Messung und Berechnung von Expositionen gegenüber Laserstrahlung
  4. TROS Laserstrahlung Teil 3 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung


Des Weiteren gibt es von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auch eine Information zu Laserstrahlung auf Baustellen die man kostenlos herunterladen kann.

DGUV Information 203-095 Laserstrahlung auf Baustellen