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Ist hier ASR A1.8, Abschnitt 4.3 "Wege für den Fahrzeugverkehr" anzuwenden?
KomNet Dialog 44233
Stand: 12.02.2026
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege
Frage:
Es bestehen Verkehrswege, auf den Fußgänger unterwegs sind und manuell zu verschiebende Rollcontainer und Stikken (Transportgestelle) verfahren werden. Ist hier bei ASR A1.8, Abschnitt 4.3 "Wege für den Fahrzeugverkehr" anzuwenden? Manuell zu verschiebende Rollcontainer sind definitionsgemäß ja keine Fahrzeuge, oder?
Antwort:
Nein, wir schließen uns Ihrer Auffassung an, dass es sich bei den Rollcontainern und Stikkenwagen um keine Fahrzeuge handelt.
Nach Abschnitt 3.6 der ASR A1.8 "Verkehrswege" ist ein Fahrzeug folgendermaßen definiert:
"3.6 Fahrzeuge im Sinne dieser Regel sind z. B.:
1. Kraftwagen oder -räder für die Personenbeförderung und den Lastentransport,
2. Flurförderzeuge, ausgenommen manuell zu bewegende Flurförderzeuge (z. B. Handgabelhubwagen, Sackkarre),
3. kraftbetriebene fahrbare Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen und
4. manuell betriebene Fahrzeuge (z. B. Fahrräder)."
Unter diese Definition fallen die von Ihnen genannten Rollcontainern und Stikkenwagen nicht.