KomNet-Wissensdatenbank
Was genau ist mit Abluft gemeint?
KomNet Dialog 44219
Stand: 19.01.2026
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen
Frage:
In der ASR A3.6 gibt es die Vorgabe, dass Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen nicht als Zuluft genutzt werden darf! Im Frage unseres Neubaus kam jetzt die Frage auf, was genau mit Abluft gemeint ist? Darf Luft aus einem Sanitärraum (Dusche, WC / Umkleide) in einen Nicht - Sanitärraum überströmen und dort als Zuluft genutzt werden? D.h. Zuluft strömt über eine RLT in die Umkleide ein, die (belastete) Luft aus der Umkleide wird übergeströmt in den Flur und Nicht - Sanitärräume und wird dort als Zuluft weiter genutzt. Würde es sich hier bei der überströmenden Luft nicht auch um Abluft aus dem Sanitärbereich handeln? Darf eine Umkleide, in die WC und Dusche integriert sind, mit dieser überströmenden Luft aus der Umkleide versorgt werden, Abluft aus Dusche und WC werden direkt abgeführt.
Antwort:
Bei Abluft handelt es sich um u.a. um verbrauchte, feuchtigkeits-, geruchs- und CO₂-belastete Luft, die aus Räumen abgesaugt wird. In der Regel, um diese nach außen zu leiten.
Nach Abschnitt 4.1 der ASR A3.6 "Lüftung" muss in geschlossenen Räumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft in (i.d.R.) Außenluftqualität vorhanden sein. Die Innenluftqualität in Arbeitsräumen kann durch Stofflasten, Feuchtlasten oder Wärmelasten beeinträchtigt werden. Nach Absatz 4 ist z. B. durch Luftführung, Schleusen oder Abtrennungen das Eindringen von Lasten in unbelastete Bereiche zu vermeiden.
Insofern ist Ihre "erste Frage" klar zu verneinen. Die Abluft aus belasteten Bereichen (z. B. aus Sanitärräumen, Raucherräumen, Küchen) ist nicht dafür geeignet als Zuluft für unbelastete Bereiche (z. B. Pausenraum) zu dienen. Diese wären dann ja sachlogisch ebenfalls belastet.
Betreffend "Frage zwei" handelt es sich bei Luft aus einer Umkleidekabine nicht zwingend um belastete Luft. Hier halten sich Beschäftigte i.d.R. immer nur für einen kurzen Zeitraum auf. Sind Dusche und WC in der Umkleide integriert, kommt die Belastung der Luft erfahrungsgemäß eher von Dusche und WC an sich. Insofern spricht hier nichts gegen die Nutzung der unbelasteten Luft aus der Umkleide als Zuluft für Dusche und WC, solange diese noch die entsprechende Luftqualität aufweist.