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Handelt es sich bei Begehungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit um Tätigkeiten mit Biostoffen, für die die Vorgaben der Biostoffverordnung gelten
KomNet Dialog 44210
Stand: 17.12.2025
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Anwendungs- und Geltungsbereich
Frage:
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begeht u.a. Abfall- oder Abwasserbehandlungsanlagen oder Krankhäuser und Pflegeheime. Handelt es sich bei diesen Begehungen um Tätigkeiten mit Biostoffen, für die die Vorgaben der Biostoffverordnung gelten und eine Biostoffverzeichnis und eine Betriebsanweisung erstellt werden muss?
Antwort:
Die Begehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel keine Tätigkeit mit Biostoffen (vgl. § 2 Absatz 7 BioStoffV).
Allerdings regelt die Biostoffverordnung (BioStoffV) gemäß § 1 zugleich auch Maßnahmen zum Schutz von
1. Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen diese durch Tätigkeiten mit Biostoffen gefährdet werden können, ohne selbst diese Tätigkeiten auszuüben sowie
2. anderen Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte oder durch Unternehmer ohne Beschäftigte gefährdet werden können.
Das bedeutet, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Begehung durch Tätigkeiten mit Biostoffen gefährdet werden könnte, fällt dies grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung.
Werden Beschäftigte anderer Arbeitgeber (Fremdfirmen) im Betrieb tätig, so muss gewährleistet sein, dass diese ebenfalls zu möglichen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen sind. Dies muss im Rahmen der Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber (siehe Nummer 3.1 Absatz 3) sichergestellt werden. (Abschnitt 10 Absatz 3 TRBA 400)
In welchem Umfang vom Arbeitgeber der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ein Biostoffverzeichnis und eine Betriebsanweisung erstellt werden muss, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Dabei muss, die Qualifikation der Sifa, die Aufgabe/Stellung in dem Betrieb und das spezifische Wissen der Sifa über den zu begehenden Betriebsbereich berücksichtigt werden.