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KomNet-Wissensdatenbank

Ist für ein Laborgerät für Zellvermessung ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen?

KomNet Dialog 43968

Stand: 02.07.2024

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Laserschutzbeauftragte

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Frage:

Ein zu beschaffendes Laborgerät für Zellvermessung ist nach Norm IEC 60825-1 als Klasse 1M-Laserprodukt eingestuft. Es enthält drei umhauste Laser der Klasse 3B. Ist wegen der verbauten Laser der Klasse 3B ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen, oder ist die Einstufung des Gesamtgerätes ausschlaggebend? Das Gerät wird ausschließlich vom Kundendienst des Herstellers gewartet und bei Bedarf repariert.

Antwort:

Nach § 5 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) und TROS muss jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. In Ihrem Fall ist der Laser durch eine Kapselung der niedrigeren Laserklasse 1 M zugeordnet worden.

Da das Gerät ausschließlich vom Kundendienst des Herstellers gewartet und Bedarf repariert wird, können Sie auf die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten verzichten.