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Wann genau ist eine Strahlenschutzunterweisung durchzuführen?
KomNet Dialog 43857
Stand: 04.12.2023
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
Wann genau ist eine Strahlenschutzunterweisung durchzuführen? Bei Exposition, beim Arbeiten an anzeigepflichtigen Anlagen, beim Aufenthalt an anzeigepflichtigen Anlagen, beim Arbeiten an genehmigungspflichtigen Anlagen, beim Aufenthalt an genehmigungspflichtigen Anlagen? Wer trägt die Verantwortung für die Durchführung? Der Strahlenschutzverantwortliche, der Strahlenschutzbeauftragter, der disziplinarische Vorgesetzte?
Antwort:
Die Unterweisung gemäß § 63 der Strahlenschutzverordnung ist vor der Aufnahme einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit durchzuführen. Dasselbe gilt für Personen, denen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder c der Strahlenschutzverordnung der Zutritt zu einem Kontrollbereich gewährt wird.
Die Verantwortung der Durchführung dieser Unterweisung obliegt dem Strahlenschutzverantwortlichen. Dies ist ebenfalls im § 63 der Strahlenschutzverordnung klar definiert.