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KomNet-Wissensdatenbank

Muss in dem Aufstellungsraum des Gasverdichters ein Gassensor installiert werden?

KomNet Dialog 43854

Stand: 20.11.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Auf einer Kläranlage befindet sich in einem separaten Raum ein Gasverdichter. Dieser verdichtet Faulgas. Muss in dem Aufstellungsraum des Gasverdichters ein Gassensor installiert werden? In dem Raum sind alle elektrischen Betriebsmittel in Ex ausgeführt. Es muss also über den Sensor keine Abschaltung von elektrischen Betriebsmitteln erfolgen.

Antwort:

Es besteht keine generelle Pflicht, den Raum mit Gaswarneinrichtungen auszurüsten; entscheidend ist das Explosionsschutzkonzept. Zu den Explosionsschutzmaßnahmen gehören neben den für die jeweilige Zone angepassten Zündschutzmaßnahmen an elektrischen und nicht-elektrischen Betriebsmitteln ("elektrische Betriebsmittel in Ex") auch Maßnahmen zur technischen Dichtheit sowie Lüftung. Unterstützt werden diese technischen Maßnahmen durch organisatorische Maßnahmen, wozu u. a. die Wartung des Verdichters zur Sicherstellung der technischen Dichtheit zählt.


Zusammengefasst: Eine Gaswarneinrichtung muss nur vorhanden sein, wenn ein auf Grundlage der TRGS 720 ff aufgestelltes betriebliches Explosionsschutzkonzept (als Teil des Explosionsschutzdokuments) dies so vorsieht. Eine gesetzliche bzw. aus dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger sich unmittelbar ergebende Pflicht besteht nicht.