Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Defibrillatoren mit einen Piktogramm gekennzeichnet werden?

KomNet Dialog 43333

Stand: 22.02.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

Favorit

Frage:

Müssen Defibrillatoren mit einen Piktogramm gekennzeichnet werden? Wenn ja, welches Piktogramm ist hier zur verwenden?

Antwort:

Hierzu lässt sich unter der Nummer 3.5 Aufbewahrungsorte der DGUV Information 204-010 "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" folgendes nachlesen:


"Einrichtungen der Ersten Hilfe müssen gekennzeichnet sein, damit sie leicht und schnell aufzufinden sind und ihr Zweck eindeutig bestimmt ist. Die AED sind mit dem Rettungszeichen E010 „Automatisierter Externer Defibrillator“ zu kennzeichnen. Ferner sollten die Standorte der AED im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet sein."