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Welche PSA benötige ich für Arbeiten in einem ausreichend belüfteten Behälter, wenn durch die Arbeit schädliche Partikel entstehen können?
KomNet Dialog 21419
Stand: 13.08.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Die DGUV Regel 112-190 sagt, dass in Behältern und engen Räumen die Gasfilter nicht benutzt werden dürfen. Bezieht es sich diese Regel auch auf Behälter, die ausrechend belüftet sind und bei denen keine Schadstoffe gemessen worden sind? D.h. wenn ich in einem Behälter, der ausreichend belüftet ist, arbeiten muss und durch die Arbeit schädliche Partikel entstehen können, reicht es aus, wenn ich dafür einen Kombinationsfilter benutze, oder brauche ich ein von der Umgebungsluft unabhängiges Atemschutzsystem?
Antwort:
Für das Begehen von Behältern ist die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" maßgeblich.
Eine Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl des zu verwendenden Atemschutzes ist durchzuführen. Sollte hier das Ergebnis sein, dass eine ausreichende Sauerstoffkonzentration vorliegt und keine Schadstoffe durch die Arbeiten im Behälter entstehen, die einen umgebungsluftunabhänigen Artemschutz erfordern, dann kann auch umgebungsluftabhängiger Atemschutz verwendet werden.Die Sauerstoffkonzentration im Behälter ist in diesem Fall aber dauerhalt zu überwachen (Meßgerät am Mann). Es muss gewährleistet sein, dass der Mitarbeiter im Tank den Alarm des Meßgerätes wahrnehmen kann. Außerdem sind die Vorgaben zur Behälterbegehung einzuhalten.
Im Kapitel 4.2.4 Atemschutz der DGUV Regel 113-004 werden die erforderlichen Maßnahmen näher erläutert.