Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Fachkunde ist für die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten notwendig?

KomNet Dialog 42705

Stand: 08.05.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz

Favorit

Frage:

Welche Fachkunde ist für die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten notwendig?

Antwort:

Die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz wird in Nordrhein-Westfalen vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA), Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum, Tele.: 0211 3101 2226, ausgestellt.


Die Fachkunde muss gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde“ (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.06.2004, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18062004_RSII3150403.htm, erworben und nachgewiesen werden.


Die erforderliche Fachkunde für die Strahlenschutzbeauftragten ist für die unterschiedlichen Tätigkeiten in verschiedene Fachkundegruppen eingeteilt, für die unterschiedliche Fachkundekurse besucht werden müssen. Ferner ist auch eine auf die notwendige Fachkundegruppe bezogene Sachkunde notwendig. Die Mindestzeiten für den Erwerb der Sachkunde ist abhängig von der notwendigen Fachkundegruppe und des Ausbildungsabschluss des zukünftigen Strahlenschutzbeauftragten.


In der Anlage F „ Mindestzeiten (in Monaten) für den Erwerb der praktischen Erfahrung in Abhängigkeit von der Fachkundegruppe und dem Ausbildungsabschluss“ (der vor genannten Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde) kann die Zeitdauer der nachzuweisenden Sachkunde entnommen werden.


Bei weiteren Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz kann auch direkt mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW unter Telefon: 0211 3101 2226 Kontakt aufgenommen werden.