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Darf man einen Ladekran im Notfall zur Rettung einer Person verwenden, obwohl der Ladekran nicht für den Personentransport zugelassen ist?

KomNet Dialog 42378

Stand: 27.05.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Darf man einen Ladekran im Notfall zur Rettung einer Person verwenden, obwohl der Ladekran nicht für den Personentransport zugelassen ist?

Antwort:

Es ist grundsätzlich verboten, einen Ladekran für den Personentransport zu verwenden.


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber "entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind." (§ 10 ArbSchG).


Somit muss sich der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie in einem Notfall die Evakuierung der Beschäftigten sowie die Bergung von Verletzten erfolgen soll. Verletzte oder behinderte Personen könnten beispielsweise mittels sogenannter Evakuierungsstühle aus den Gefahrenbereichen transportiert werden.