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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen bei Arbeiten am Schleifbock oder mit der Flex Handschuhe getragen werden?

KomNet Dialog 29206

Stand: 23.02.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Handschuhe dürfen an Maschinen mit drehenden Teilen nicht getragen werden. Aber was ist am Schleifbock oder bei Arbeiten mit der "Flex" zu beachten? Die Funkenbildung bei den Schleifarbeiten ist enorm - alle Mitarbeiter schützen ihre Hände mit Arbeitshandschuhen.

Antwort:

Schutzhandschuhe dienen dem Schutz der Hände gegen schädigende Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie gegen Mikroorganismen und ionisierende Strahlen (DGUV Regel 112-195 "Einsatz von Schutzhandschuhen"). Bei bestimmten Arbeitsprozessen, z. B. bei Arbeiten an Band- oder Kreissäge, kann die Verwendung von Schutzhandschuhen das Risiko erhöhen und ist zum Teil unzulässig (Siehe Ziffer 2.5.1.4 der DGUV Information 209-066 "Maschinen der Zerspanung"). In der DGUV Information 209-002 "Schleifen" findet sich kein Verbot zur Benutzung von Handschuhen.


Bei der Frage, ob bei einer Tätigkeit Schutzhandschuhe getragen werden können, ist somit abzuklären, ob die Handschuhe Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen. Bei rotierenden Teilen, bei denen die Gefahr des Einzuges besteht, ist diese Gefahr eindeutig höher als die beabsichtigte Schutzwirkung. Die Wickelgefahr besteht insbesondere bei rauen rotierenden Oberflächen.


Einzugsgefahr von Handschuhen besteht somit in der Regel bei Bohrmaschinen (auch Schlagbohren), Band- und Kreissägen und anderen "kleineren", handgeführten Maschinen mit rotierenden Teilen.

Demgegenüber bestehen Einzugsgefahren bei Winkelschleifern, großen Trennschleifern und Stichsägen erfahrungsgemäß eher nicht, da sich die Hände i. d. R. nicht in unmittelbarer Nähe des rotierenden Werkzeuges befinden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die z.B. beim Einsatz von Motorkettensägen das Tragen von Schutzhandschuhen vorschreiben.


Der Schleifbock ist ein Grenzbereich. Werden größere Teile angeschliffen, z. B. Stangenmaterial, dürfte gegen Handschuhe keine Bedenken bestehen. Bei kleineren Teilen, bei denen mit den Händen in der Nähe der rotierenden Scheibe gearbeitet wird, ist von Handschuhen abzuraten.


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist daher zu klären, ob bei vorgesehenen Arbeiten in der Nähe rotierender Teile mit Handschuhen eine Gefahr des Einzuges besteht oder ob die Schutzwirkung überwiegt, so dass die Frage nur im unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Bedingungen beantwortet werden kann. Der Arbeitgeber sollte sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.