Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wer darf außerhalb der Feuerwehr Feuerwehrleinen und Feuerwehrhaltegurte prüfen?

KomNet Dialog 18702

Stand: 08.06.2013

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

Favorit

Frage:

Wer darf außerhalb der Feuerwehr Feuerwehrleinen und Feuerwehrhaltegurte Prüfen? Darf dies ein Sachkundiger nach BGG 906?

Antwort:

Die GUV - G 9102 "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" legt fest:

Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung uber ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann.

Der Sachkundige muss eine berufs- bzw. feuerwehrspezifische Ausbildung (z. B. Gerätewart nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2) absolviert haben, durch die die beruflichen bzw. fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Er muss praktisch mit Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr umgegangen sein (Erfahrung) und Anlässe, die Prüfungen auslösen, kennen gelernt haben. Zur Erhaltung seiner Qualifikation muss er regelmässig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden.

Sachkundig sind auch die fur die Durchführung der jeweiligen Prüfung vom Hersteller ausgebildeten oder autorisierten Fachkräfte.

Somit ist die Befähigung nach BGG 906 nicht ausreichend.