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Fallen Spiele, die für Spieler ab 14 Jahren geeignet sind, in den Anwendungsbereich der neuen Spielzeugverordnung?

KomNet Dialog 15141

Stand: 13.12.2011

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Spielzeug

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Frage:

Fallen Spiele, die für Spieler ab 14 Jahren geeignet sind, in den Anwendungsbereich der neuen Spielzeugverordnung? Und müssen diese der EN 71 entsprechen, um im Einzelhandel vertrieben zu werden?

Antwort:

Aktuelle EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16489/ (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG).

Diese Richtlinie ist mit der 2. GPSGV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.


Die Richtlinie 2009/48/EG gilt gemäß Artikel 2 für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.


Spiele, die für Spieler ab 14 Jahren gekennzeichnet sind, fallen demnach nicht unter die Spielzeugrichtlinie.

Für diese Spiele ist die DIN EN 71-1 nicht konzipiert (siehe auch www.beuth.de/de/norm/din-en-71-1/138820934?SearchID=360806227 ).


Auf die Erläuterungen in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinie Nr.9 http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/toys/files/009_guidance_document_9_on_classification_of_books_red_de.pdf , die sinngemäß anzuwenden ist, weisen wir hin.