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Gelten für Spielzeuge, die in Kleinstserie oder als Unikate hergestellt werden, die Prüfvorschriften der CE-Richtlinie 2009/48/EG in vollem Umfang?

KomNet Dialog 15268

Stand: 04.01.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Gelten für Spielzeuge, die in Kleinstserie oder als Unikate hergestellt werden, die Prüfvorschriften der CE-Richtlinie 2009/48/EG in vollem Umfang? Oder gibt es für diesen semiprofessionellen Bereich abweichende Vorgaben?

Antwort:

Die Spielzeugverordnung - 2. GPSGV  www.baua.de/de/Produktsicherheit/Rechtstexte/Spielzeug.html  in Verbindung mit der Richtlinie 2009/48/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF kennt keine Ausnahme für Kleinstserien und findet dementsprechend Anwendung. Ausnahmen für bestimmte Spielzeuge, für die die Verordnung und die Richtlinie keine Anwendung findet sind in § 1 Absatz 2 der 2. GPSGV und im Anhang 1 der Richtlinie genannt.