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Sind Flammen zur Bearbeitung von Material künstliche optische Strahlen nach OStrV?

KomNet Dialog 14172

Stand: 29.03.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)

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Frage:

Sind Flammen zur Bearbeitung von Material (z.B. bei der Arbeit des Glasbläsers) künstliche optische Strahlen nach OStrV?

Antwort:

Optische Strahlung entsteht durch natürliche Strahlenquellen (insbesondere die Sonne) sowie künstliche Strahlenquellen wie z.B. Glüh- und Halogenlampen, lichtemittierende Dioden (LED), Laser und Schweißlichtbogen.

Die optische Strahlung zur Glasbearbeitung entsteht durch einen Gasbrenner. Daher stammt die Strahlung aus einer künstlichen Quelle und gehört entsprechend der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung.

Die rechtlichen Regelungen hierzu finden sich in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den zugehörigen Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS).