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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680

Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

. Stoffeigenschaften (entzündbare Flüssigkeit) und einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben und es beabsichtigt ist, in den Lagereinrichtungen (Fässern) einen Gesamtrauminhalt von weit mehr als 10 000 Litern zu lagern, bedarf die vorgesehene Lagerung einer Erlaubnis nach § 18 BetrSichV. ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808