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Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 42843
Hinweise zu den Abkürzungen: [Kap.= Kapitel; Art.= Artikel; Abs.= Absatz; Nr.= Nummer; Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006)] Nach der REACH-Verordnung können grundsätzlich alle Stoffe als solche oder in Gemischen (Zubereitungen), die in Mengen ab 1 t/a produziert oder importiert werden, nur dann in der Europäischen Gemeinschaft hergestellt o ...
Stand: 11.01.2012
Dialog: 14915
Die (Vor-)Registrierung nach REACH ist stoffbezogen und damit unabhängig vom Lieferwerk. Wichtig ist letztlich nur, ob es sich bei den verschiedenen Lieferwerken auch um einen idendischen Stoff handelt. Ist dies der Fall, ist nur eine (Vor-)Registrierung notwendig. Bei Unsicherheiten bezüglich der identischen Stoffidentität sollten Sie zunächst die Stoffdefinition gemäß REACH prüfen (REACH-Verordn ...
Stand: 30.11.2010
Dialog: 12511
Der Hersteller muss den Stoff registrieren. Sie können jedoch von ihm bevollmächtigt werden, diese Registrierung für ihn durchzuführen. Sie sind nur ein Downstream user (anscheinend sogar der einzige in Europa). Abnehmer außerhalb Europas sind keine Downstream user, da sie keinen Sitz in der EU haben. Falls Sie als Bevollmächtigter für den Hersteller die Registrierung durchführen, müssen Sie kurze ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5139
Wie Sie bereits geschrieben haben, müssen Sie Ihr eigenes Registrierungsdossier unter Bezugnahme auf das Dossier des Lead Registranten (LR) einreichen. Für die Teilnahme an der gemeinsamen Registrierung erhalten Sie den Namen der gemeinsamen Registrierung sowie einen sogenannten Token vom LR, mit denen Sie Ihre Teilnahme gegenüber der ECHA bestätigen. Dies geschieht in REACH-IT. Welche Angaben Sie ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10771
Es werden die Mengen auf die jeweilige juristische Einheit (z. B. Tochterfirma) bezogen. Wenn die Tochterfirmen aufgrund ihrer Mengen in den Jahren 2007 bis 2009 vor dem 1.12.2010 registrieren müssten, jedoch die Herstellung/den Import vor dem 1.12.2010 einstellen, ist von diesen Firmen keine Registrierung nötig. Diejenige Firma, die jetzt als einzige Firma (sei es eine Tochterfirma oder die Mutte ...
Stand: 02.04.2010
Dialog: 10721
Sie haben hier eine Lücke in der REACH-Verordnung gefunden! Der in der deutschen Übersetzung des Art. 10 Buchstabe a) Ziffer viii) verwendete Begriff "Sachverständiger" wird nämlich nicht definiert. In unserem Sprachgebrauch denken wir an einen TÜV-Sachverständigen oder vielleicht an einen vereidigten Sachverständigen vor Gericht. Hierfür muss in der Regel eine ganz spezielle Ausbildung nachgewies ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5248
EINECS-Stoffe < 1 to pro Jahr müssen bisher nach Artikel 13 Abs.1 der Richtlinie 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe) nicht registriert werden. Der Begriff der eingeschränkten Anmeldung aus dem Chemikaliengesetz bzw. aus Art. 8 der Richtlinie 67/548/EWG gilt nur für neue Stoffe (ELINCS) und wird in REACH nicht mehr verwendet. Stoffe in einer Menge kleiner 1 to ...
Stand: 11.12.2009
Dialog: 5251
Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5474
Ab 01.06.2008 müssen Stoffe mit Herstellungs-/Importmengen über 1Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) registriert werden, sofern sie nicht unter die Übergangsregelungen für Phase-In-Stoffe fallen. Die Agentur weist dem Dossier, wenn es vollständig ist, eine Registriernummer zu und informiert den Registranten unverzüglich darüber. Hierzu ist ein Registrierungsdossier mit b ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5497
Wenn Sie mit Ihrem Stoff die Bedingungen nach Anhang V Ziffer 7 der REACH-Verordnung erfüllen, d.h. also es sich bei dem in Rede stehenden Stoff um einen der folgenden Naturstoffe handelt, der nicht chemisch verändert wurde: -Mineralien, Erze, Erzkonzentrate -Erdgas, roh und verarbeitet -Rohöl und Kohle so sind Sie von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine spezielle Begründung oder ein spezi ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5548
Ein Vorschlag zur Beschreibung von Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwe ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5530
Leider teilen Sie uns nicht mit, weshalb diese flüchtigen Bestandteile in der organischen Verbindung enthalten sind. Als Stoff nach Artikel 3 Absatz 1 kann Ihre Verbindung zum Beispiel nur dann gelten, wenn die flüchtigen Bestandteile keine Lösemittel sind, die abgetrennt werden können. Würden diese flüchtigen Bestandteile bei der weiteren Verwendung freigesetzt, sollte bekannt sein, ob sie gefähr ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5696
Die Einstufung von Stoffen nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bleibt bestehen.Die Registrierung von Stoffen ist allerdings unabhängig von der Einstufung zu sehen. Bei der Registrierung müssen die für die Mengenschwellen erforderlichen Tests vorgelegt werden, unabhängig davon, ob der Stoff im Anhang I gelistet ist oder nicht. Dabei kann allerdings auf Tests, die im Rahmen der Einstufung durchg ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5707
Das geschilderte Bespiel betrifft unterschiedliche juristische Personen, d.h. die Beauftragung geht von verschiedenen Firmen oder zumindest von verschiedenen legal entities aus. In diesem Fall muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Ein mit der Registrierung einer Substanz Beauftragter registriert immer im Namen seines Auftraggebers (Firma) mit Angabe der von dieser Firma hergeste ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5909
Für die Beantwortung ihrer Frage müssen Sie die unterschiedlichen Szenarien beleuchten, die Sie als DU betreffen würden. Grundsätzlich kann ihnen ein Hersteller die Aufnahme einer identifizierten Anwendung aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verweigern und muss dies im Sicherheitsdatenblatt entsprechend dokumentieren (Artikel 37, Absatz 3 REACh-VO). Szenario 1: Sie ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5851
Nach REACH können hydratisierte Stoffe entsprechend der EINECS-Melderegeln nicht eigenständig registriert werden (Anhang V Ziffer 6 der REACH-Verordnung). Das bedeutet, dass bei der Registrierung nicht zwischen der wasserfreien und der hydratisierten Form unterschieden wird, sondern eine Registrierung des wasserfreien Stoffes erfolgt, also ein Dossier einzureichen ist. Dies gilt auch dann, wenn di ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5970
Ein Vorschlag zur Beschreibung der Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwe ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5924
Hinweise zu den Abkürzungen: (Kap.= Kapitel; Art.= Artikel; Abs.= Absatz; Nr.= Nummer; wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006)). Soweit in REACH nicht anderweitig bestimmt, reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder ein ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 8463
Bei einem Mehrkomponentenstoff genügt es nicht, nur die Hauptkomponenten zu beschreiben. Es sind auch die sonstigen Verunreinigungen und für die Stabilität erforderlichen Zusatzstoffe zu berücksichtigen. Soweit diese keinen Einfluss auf die Eigenschaften des gesamten Mehrkomponentenstoffes haben bzw. haben könnten, ist ggf. eine ausreichende Beschreibung über die einzelnen Hauptkomponenten möglich ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6254