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Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

Schutzmaßnahmen treffen. Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es dabei, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle fachlich zu beraten.VerbandbucheintragGrundlage für den Verbandbucheintrag ist der § 24 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort heißt es:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023