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Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

Maßnahmen müssen im SiGe-Plan stehen.  Hintergrund: Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung (BauStellV) ist insbesondere, gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Um dieser Aufgabe ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294

Wie verhalte ich mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bezug auf eine Baustelle in unserem Betrieb?

vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)" geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen hat, wenn er Aufträge an Fremdunternehmen vergibt. Dazu gehört auch, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 13413