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Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

, abgedeckt sind. Falls nicht, kann er sich an seinen Vorlieferant wenden und ihm diese abweichenden Verwendungen mitteilen, damit sie bei den Expositionsszenarien (VEK) berücksichtigt werden. Falls er sich z. B. aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen seine Verwendungen nicht dem Vorlieferanten mitteilen will, so ist er verpflichtet, diese Verwendungen an die Agentur zur melden. (ab 1 t/a, siehe Artikel 37 ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645