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Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

ff.)   2. Wird betriebsintern aus registrierten Stoffen ein anderer Stoff (Definition in Artikel 3 Absatz 1) hergestellt, so ist dieser Stoff zu registrieren. Soweit es sich bei dem hergestellten Stoff um ein Zwischenprodukt handelt, können evtl. die Sonderregelungen der Artikel 17 und 18 mit geringen Registrieranforderungen in Anspruch genommen werden. ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645