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Rechercheergebnisse

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Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

– z.B. aus Service-Gründen oder weil es eine ganze Reihe von Abnehmern im EU-Raum gibt – so brauchen Sie eine eigenständige Organisationseinheit, die innerhalb der EU ansässig ist. Dies kann ggf. auch ein Bevollmächtigter sein. Für die Stoffe, die durch Ihre Produktionsstandorte innerhalb der EU hergestellt werden, gilt die Registrierungspflicht bereits für den Hersteller. Zwar wird bereits ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645