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Rechercheergebnisse

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Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe die Mengens ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

– z.B. aus Service-Gründen oder weil es eine ganze Reihe von Abnehmern im EU-Raum gibt – so brauchen Sie eine eigenständige Organisationseinheit, die innerhalb der EU ansässig ist. Dies kann ggf. auch ein Bevollmächtigter sein. Für die Stoffe, die durch Ihre Produktionsstandorte innerhalb der EU hergestellt werden, gilt die Registrierungspflicht bereits für den Hersteller. Zwar wird bereits ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909