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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

es sich bei den Abnehmern nicht um die breite Öffentlichkeit handelt (Art. 31 REACH-VO)).Auf ggf. darüber hinaus bestehende Pflichten zum Schutz von Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sei an der Stelle ebenfalls hingewiesen. ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

als Abfallbehandlung zu betrachten ist, gilt die REACH-Verordnung hierfür nicht. Unter Gefahrstoff- bzw. Arbeitssicherheitsaspekten ist es erforderlich, dass die Nutzer (Kunden) den Ausleiher (Mutterkonzern) bei der Rückgabe der Erzeugnisse darüber informieren, mit welchen Stoffen diese verunreinigt sind bzw. sein können. Gegebenenfalls sind die Erzeugnisse entsprechend zu kennzeichnen und zu verpacken.Der ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202