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Muss der Arbeitgeber die Kosten für den Nachweis der Masernimmunität (Titerbestimmung, Attest) für Personen übernehmen, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind?

der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfolgen. Gleiches gilt für berufsbedingte Impfungen. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen.§ 6 Abs. 2 ArbMedVV führt aus: …“Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43063

Müssen Schutzimpfungen vom Arbeitnehmer bezahlt werden?

ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 6 Abs.2 ArbMedVV)Fazit:Der Arbeitgeber muss die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich der erforderlichen Impfungen anbieten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Praktikums. Die Kosten der Impfungen hat der Arbeitgeber zu tragen. Hinweis:Informationen zu Impfungen ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 1772