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Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

oder eine Weiterbeschäftigung an bestimmten Arbeitsplätzen mit dem Nachweis eines entsprechenden Impfschutzes verbinden, um Beschäftigungsverbote auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG - wegen fehlenden Immunschutzes gegen Röteln) zu vermeiden. Ob die Impfkosten - im Falle vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages - durch die Krankenkasse übernommen ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615

Besteht für den Arbeitnehmer eine Verpflichtung, Impfungen durchführen zu lassen?

eine entsprechende berufliche Gefährdung besteht. Eine Duldungspflicht bzgl. einer Impfung besteht nicht, die Tätigkeit kann auch ohne Durchführung der empfohlenen Impfung, jedoch mit entsprechender Beratung/Unterweisung und Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeübt werden.§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV führen hierzu aus:"Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 10.04.2021

Dialog: 23578