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Sind Impfungen für Mitarbeiter in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern von Flüchtlingsunterkünften erforderlich? Falls ja, welche?

einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Entsprechend § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24551

Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)".Eine Ablehnung der Impfung nach ausführlicher arbeitsmedizinischer Beratung sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.Anmerkung:In bestimmten Fällen, z. B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern, kann es sich um eine arbeitsrechtliche Nebenpflicht eines Arbeitnehmers handeln, ein Impfangebot anzunehmen. Der Arbeitgeber kann eine Einstellung ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615