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Wie sind im Zusammenhang mit der ArbMedVV die Begriffe "regelmäßige Tätigkeit" sowie "regelmäßig und in größerem Umfang" definiert?

In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen g ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 26592

Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471