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Wie sind im Zusammenhang mit der ArbMedVV die Begriffe "regelmäßige Tätigkeit" sowie "regelmäßig und in größerem Umfang" definiert?

gibt es keine Grenzwerte, die Infektionskrankheiten sicher ausschließen. Das Risiko für eine Erkrankung hängt ab von der Expositionshöhe, von der Expositionsdauer, von dem Übertragungsweg, der Infektiosität des Erregers und der individuellen Immunitätslage der oder des Beschäftigten. Die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit oder eines Kontaktes wird dadurch charakterisiert, dass die wiederkehrende ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 26592

Gibt es eine Einschränkung, welche Betriebsärzte die Vorsorgen Pflicht / Angebot nach ArbMedVV zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen?

In § 8 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) Absatz 2 ist nachzulesen:"Können bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz die Grenzwerte nach § 6 für künstliche optische Strahlung überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitsmedizinisch beraten werden. Die Beschäftigten sind dabei auch über den Zweck der arbeitsmedizinischen ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44185