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Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

für die Durchführung einer Pflichtvorsorge.Die arbeitsmedizinische Beratung im Hinblick auf Hitzearbeitsplätze ist im gegebenen Fall jedoch obligatorisch: Nach einem Kommentar* zu § 6 „Raumtemperaturen" der Arbeitsstättenverordnung entspricht die Tätigkeit „Aufguss“ in der Sauna einem Hitzearbeitsplatz. Die Autoren des Kommentars weisen darauf hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich maximal für zehn ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

und – bezogen auf die Masse – je höher das Volumen, desto größer ist die Wirkung (Volumenbeladung von Makrophagen). Der AGW für A-Staub ist dichtebasiert und liegt aktuell bei 1,25 mg/m3. Dieser Wert entspricht dichtebezogen 3 mg/m3 Schweißrauch.Eine Absenkung der Auslöseschwelle aufgrund der spezifischen Wirkung einer eisenhaltigen Mischstaubexposition (Siderofibrose) von 3 mg/m3 Schweißrauche ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229