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Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

Minuten in einer 90 Grad Celsius heißen Sauna aufhalten dürfen. Weil danach mit einem Anstieg der Körperkerntemperatur zu rechnen ist, sei anschließend eine Hitzepause (Arbeit im nicht belasteten Klima) von zumindest 50 Minuten erforderlich.Grundsätzlich ist dem Arbeitgeber anzuraten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287