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Müssen Beschäftigte, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen, arbeitsmedizinisch untersucht werden?

In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 beschreibt unter Punkt 4.3 "Arbeitsverfahren/-bereiche, bei denen keine Belastung mit extremer Hitze vorliegt". Unter anderem werden dabei "Tätigkeiten mit kurzfristig (im Minutenbereich) hoher Wärmebelastun ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 23847

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287