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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

der in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien. Die betriebliche Interessensvertretung verfügt über ein Mitbestimmungsrecht.Im Anhang 4 (zu Anlage 2, Abschnitt 3) der DGUV Vorschrift 2 findet sich unter B (Leistungsermittlung) unter 1.3 "Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken" als Auslösekriterium für betriebsspezifische ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

ArbMedVV heißt es daher: „Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen, durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arbeitgeber den Arzt oder die Ärztin zu verpflichten, die unterschiedlichen Zwecke ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931