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Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

. Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Diese geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931