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Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Mitarbeiterin des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Mitarbeitern in eine Liste einzutragen?

ausgeführt muss der Arzt nach § 6 (3) ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen. Auch in der AMR 6.1 wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" dargelegt: "(1) Der Arzt oder die Ärztin, der oder die die Vorsorge durchgeführt hat, ist für die Einhaltung der ärztlichen ...

Stand: 12.12.2014

Dialog: 22694

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872