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Wie sind im Zusammenhang mit der ArbMedVV die Begriffe "regelmäßige Tätigkeit" sowie "regelmäßig und in größerem Umfang" definiert?

gibt es keine Grenzwerte, die Infektionskrankheiten sicher ausschließen. Das Risiko für eine Erkrankung hängt ab von der Expositionshöhe, von der Expositionsdauer, von dem Übertragungsweg, der Infektiosität des Erregers und der individuellen Immunitätslage der oder des Beschäftigten. Die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit oder eines Kontaktes wird dadurch charakterisiert, dass die wiederkehrende ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 26592

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

der in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien. Die betriebliche Interessensvertretung verfügt über ein Mitbestimmungsrecht.Im Anhang 4 (zu Anlage 2, Abschnitt 3) der DGUV Vorschrift 2 findet sich unter B (Leistungsermittlung) unter 1.3 "Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken" als Auslösekriterium für betriebsspezifische ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287