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Muss eine Kopie des Befundes der arbeitsmedizinischen Vorsorge/Untersuchung an die BG geschickt werden?

Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...

Stand: 23.10.2023

Dialog: 3558

Muss der Arbeitgeber für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen einer vom Betriebsarzt angeordneten Untersuchung beim Spezialisten aufkommen?

sind die Krankenkassen Kostenträger für die weitere Untersuchung und Behandlung.Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere im Berufskrankheitenverfahren, übernehmen die Unfallversicherungsträger (z.B. die Berufsgenossenschaften) die Kosten. ...

Stand: 23.02.2022

Dialog: 21405