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Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42470

Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"oder2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"zu führen.Insofern sind die Anforderungen der ArbMedVV und des ASiG i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 identisch.Anzumerken ist, dass auch dann, wenn die Anforderungen nicht identisch wären, die Anforderungen ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 14231