Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42470

Kann eine Vorsorgeuntersuchung von einem nicht berechtigten Arzt durchgeführt und das Ergebnis im Nachhinein von einem berechtigten Arzt anerkannt werden?

“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...

Stand: 07.06.2017

Dialog: 18306

Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (vgl. § 7 Abs. 1 ArbMedVV).Rechtsgrundlage für die Arbeitgeberpflicht, einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin zu bestellen, ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert allgemein, dass der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 14231