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Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hier anzuwenden.Der Hausarzt der Beschäftigten ist nicht vom Arbeitgeber im Sinne der BioStoffV oder im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt und hat zumeist auch nicht die geforderte Qualifikation (§ 7 Abs. 1 ArbMedVV) sowie nicht die nötigen Arbeitsplatzkenntnisse.Auch bei der Durchführung allgemeiner arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Sinne ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615

Kann es begründete Fälle geben, einem Nicht-Brillenträger, der visuelle Probleme am Bildschirm hat, direkt eine Bildschirmbrille zu verordnen?

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 12782