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Wo finde ich Informationen über den Umfang von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen?

Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bet ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 10075

Fallen Reisen in Corona-Risikogebiete unter die (Pflicht-)Vorsorge gemäß ArbMedVV (Anhang Teil 4 Abs.1 Nr.2)?

zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...

Stand: 15.10.2020

Dialog: 43298