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Betrifft die Pflicht- bzw. Angebotsvorsorgen bei Feuchtarbeiten nur Chemikalienschutzhandschuhe (z.B. Nitril) oder betrifft es z.B. auch Strickhandschuhe oder Lederhandschuhe?

Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...

Stand: 22.12.2022

Dialog: 42371

Gilt die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auch, wenn ein entsprechender Immunschutz für verschiedene Erreger besteht?

Rechtliche Grundlage zur Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Hier sind auch die Pflicht bzw. das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen geregelt.§ 4 bzw. § 5 ArbMedVV legen fest, dass nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor Aufnahme der Tät ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 44083